

Aktuelles zur Corona-Verordnung vom 08.03.2021
Liebe Mitglieder,
die aktuelle Lage bezüglich der Corona-Pandemie erfordert Regeln und Maßnahmen die wir umsetzen müssen.
Seit dem 08.03.2021 ist seitens Baden-Württemberg wieder kontaktarmer Sport im Außenbereich erlaubt.
– Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt.
– Weitere Vereinfachung in Stadt- und Landkreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz unter 50*:
– Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal 10 Personen.